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Gemäß Oö. LGBl. Nr. 62/2025 sind Personenaufzüge, die entsprechend dem Landesgesetz eingebaut wurden, innerhalb angegebener Frist einer sicherheitstechnischen Prüfung zu unterziehen und erforderlichenfalls Nachrüstungsmaßnahmen durchzuführen. Nehmen Sie im Zweifel Kontakt mit Ihrem Aufzugerrichter auf.
Landesgesetzblatt (209 KB) - .PDF
24.07.2025