Strauch- und Heckenschnitt entlang öffentlicher Straßen

Lichtraumprofil

Überhängende Äste und Sträucher, die in Gehsteige oder Straßen hineinragen, können die Sicherheit von Fußgänger:innen, Radfahrer:innen sowie anderer Verkehrsteilnehmender beeinträchtigen.

Um eine gefahrlose Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Fahrbahnen zu gewährleisten, ist darauf zu achten, dass diese über ihre gesamte Breite frei von Bewuchs aus angrenzenden Privatgrundstücken bleiben. Hecken, Sträucher und Bäume sind daher regelmäßig so zurückzuschneiden, dass ein freier Raum von mindestens 4,50 Metern Höhe über der Fahrbahn und 2,50 Metern über Gehsteigen besteht.

Wichtiger Hinweis: Für Schäden oder Unfälle, die durch unzureichend zurückgeschnittene Pflanzen verursacht werden, trägt die/der Grundstückseigentümer/in die volle Verantwortung.

 

Beilage: Infoblatt der OÖ. Landwirtschaftskammer

Bäume und Zäune auf der Grundgrenze (238 KB) - .PDF

14.01.2026