Baufertigstellungen

Baufertigstellungen sind für alle bewilligungspflichtigen Bauvorhaben innerhalb von 5 Jahren ab Baubeginn einzureichen. Bei der Fertigstellung von Wohngebäuden, nach § 42 bestätigt der Bauwerber mit der Fertigstellung, dass das Bauvorhaben ordnungsgemäß lt. Plan und gemäß der Auflagen im Bescheid errichtet wurde. Für alle anderen Bauvorhaben ist die Fertigstellung nach § 43 anzuwenden. Der Fertigstellung sind Befunde und Atteste lt. Formular beizulegen.

Zuständig

Formulare