Eheschließung

Zur Ermittlung der Ehefähigkeit bitte mitbringen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • Heiratsurkunden von Vorehen,
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise
  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
  • Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

Zuständig